Diese Thematik als Forschungsvorhaben ist vor allem für allgemeine staatsgeschichtliche und rechtsvergleichende Arbeiten zu empfehlen. Schwerpunkte dieser Themen sind Wandlungen einzelner Rechtsinstituten, Wissenstransfer, Einflüsse ausländischer öffentlichrechtlichen Theorien auf die Entwicklung des ungarischen (oder nationalen im allgemeinen) Rechts sowie Untersuchung und Bewertung ausländischer Muster, sowohl in der rechtsgeschichte als auch im geltenden Staatsrecht bzw Verfassungsrecht. Als rechtsgeschichtliches Thema ist besonders Neuzeit und juristische Zeitgeschichte vorgesehen.
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