Der Kurs bietet eine vergleichende Geschichte der Entwicklung der familienrechtlichen Institutionen in den europäischen Ländern (Ehe, eheliches Güterrecht, Verwandtschaft, "väterliche Gewalt", Status der ehelichen und unehelichen Kinder usw.). Er befasst sich mit der Frage der Gesetzgebungs- und Rechtsprechungskompetenz in Ehesachen im Verhältnis zwischen Staat und Kirche, den sozialen Auswirkungen der säkularisierten Eherechtsordnung in der europäischen Rechtskultur und den Rechtsinstituten zum Schutz des Ehebandes.